Was Eltern tun können

Wir befinden uns in Monat 9 nach Beginn des Lockdowns, doch noch immer zeichnet sich keine rechtskonforme digitale Lösung für Schulen ab. Immer mehr Schulen setzen dagegen auf nicht rechtskonformen Angebote US-amerikanischer Konzerne und zwingen Familien dazu, die Daten ihrer Kinder Hände zu geben, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Von informationeller Selbstbestimmung kann hier keine Rede sein! Doch es gibt Möglichkeiten für Familien, sich dagegen zu wehren:

  1. Schritt: Auskunft von der Schule einfordern
  2. Schritt: Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  3. Schritt: Klagen

Schritt 1: Auskunft von der Schule einfordern

So geht’s

  • Aufwand für euch: 10 Minuten
  • Kosten: 0 EUR
  • Vorlage für das Anschreiben (von Digitalcourage)ihr braucht nur noch eure persönlichen Daten eintragen und ausdrucken und das ganze bei der Schule einschmeißen oder per Post schicken.

Warum?

Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung haben Personen das Recht auf eine Auskunft über personenbezogene Datenverarbeitung, die:

  • ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden
  • nichtautomatisiert verarbeitet aber in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen

Noch immer sind die Anforderungen der DSGVO an vielen Schulen nicht umgesetzt, obwohl diese seit Mai 2018 in der gesamten EU gelten. Dem Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen wird darin eine besonders hohe Bedeutung zugemessen. Umso erschreckender ist es, dass viele Schulen diese Vorgaben bis heute nicht vollständig umgesetzt haben. Mit eurem Auskunftsantrag bekommt ihr Klarheit darüber, wie die Schule eurer Kids die Datenschutzgrundverordnung umgesetzt hat. Schulen sollten diese Anfrage „zeitnah“, spätestens aber nach 4 Wochen beantworten.

Ergebnis

Bekommt ihr innerhalb dieser Zeit keine oder keine umfassende Antwort oder wird in der Auskunft eine Datenverarbeitung aufgeführt, von der ihr Zweifel habt, dass sie rechtskonform ist, könnt ihr zu Schritt 2 weitergehen.

Schritt 2: Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

So geht’s

Hintergrund

Wenn ihr auf eure Anfrage aus Schritt 1 von der Schule keine oder eine unvollständige Antwort bekommt oder ihr Verstöße gegen den Datenschutz seht (Offensichtliches oder Dinge, die euch fragwürdig scheinen), reicht ihr bei eurem/eurer zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten eine Beschwerde ein. Die Dienststelle wird mit der Schule Kontakt aufnehmen und die Verarbeitung klären. Ziel der Klärung ist es, einen Zustand herzustellen, in dem die Daten geschützt verarbeitet werden – ein super Service also, für alle die keine Datenschutzprofis sind.

Schritt 3: Klagen

So geht’s

  • Aufwand für euch: schwer abzuschätzen
  • Kosten: schwer abzuschätzen, kann abhängig von den Vertragskonditionen eventuell von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden
  • Klage einreichen mit Hilfe eines Anwalts

Hintergrund

Wir hoffen, dass dieser Schritt nicht notwendig werden wird und sich die Verantwortlichen doch noch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und sie einhalten werden. Falls dies nicht der Fall sein sollte, besteht für betroffene Familien die Möglichkeit einer Klage, um den Sachverhalt vor Gericht prüfen zu lassen. Präzedenzfälle aus dem schulischen Umfeld sind mir dazu allerdings nicht bekannt (bitte zuschicken, falls es doch welche gibt). Wenn ihr bereit seid, diesen Schritt zu gehen, solltet ihr auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

In einem Beitrag über Klagen an Schulen, wird einem Rechtsexperten die Frage gestellt, in welchen Fällen Eltern den juristischen Weg einschlagen sollten. Die Antwort: „Wenn die Schule einen klaren Rechtsbruch begangen hat, dann sollte ich dagegen vorgehen.“ https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/schulrecht-wann-eltern-klagen-sollten-a-1273209.html