Erfahrungsberichte

„Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige Rechtsgrundlage liefern.“

Erwägungsgrund 43, EUDSGVO


Lukas Wagner, 12. Klasse, berichtet über seinen Widerstand gegen den Einsatz von Microsoft-Software an einer Schule in Hessen. Der vollständige Erfahrungsbericht unter: https://netzpolitik.org/2021/microsoft-teams-oder-nichts/


Holger Schott, Vater aus Niedersachsen, erläutert seine Bedenken im Video: https://tube.tchncs.de/videos/watch/playlist/4d09b78a-8603-4c0d-aeaa-4cb85dee0791?playlistPosition=1
(wir sind gespannt, wie die Geschichte weitergeht…)


Eine Familie aus Baden-Württemberg
„Wir haben letzte Woche am 07.01. den Schulleiter angeschrieben, nachdem wir nicht wussten, wie es mit unseren Kindern weitergehen soll. In den kurzfristigen Schulungen, die die Schüler vor den Weihnachtsferien bekommen haben, konnten sie nur am Rande teilnehmen, weil wir ja die Einverständniserklärung nicht unterschrieben hatten und sie deshalb keine Zugangsdaten hatten. Selbst die Lehrer, die die Schulung durchführten, waren darauf nicht vorbereitet. Für einen meiner Söhne wurde dann noch schnell (unerlaubterweise) ein Zugang von einem Oberstufenschüler erstellt, der heute noch im System angezeigt wird. Dem anderen Sohn wurde empfohlen, sich doch die Aufgaben über Whatsapp oder E-Mail von einer Mitschülerin geben zu lassen.
Der Schulleiter hat sich dann am gleichen Tag telefonisch gemeldet. Er konnte uns nur anbieten, dass wir mit einem anonymisierten Zugang
teilnehmen können. Eine andere Lösung konnte er uns ausdrücklich nicht anbieten. Meine Frau war damit einverstanden. Wir mussten sozusagen gezwungenermaßen einwilligen, ansonsten wären unsere Kinder faktisch vom Unterricht ausgeschlossen. Wir haben dann einen anonymen Benutzernamen vorgeschlagen. An den Videokonferenzen nehmen sie jetzt ohne Kamera teil.“


Eine Familie aus Baden-Württemberg

„An der Schule unseres Sohnes ist man sich der Thematik und ihrer Verantwortung dafür voll bewusst, d.h. es ist eine Entscheidung der beiden Schulleiter. Im Schuljahr 2019/20 wurde MS365 neben Moodle/BBB und Nextcloud etabliert und die Lehrer geschult. Jetzt hat jeder Lehrer die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was er nutzen will. Ein Lehrer, ein ehemaliger Hardwareentwickler, hat mal die Schüler entscheiden lassen und die haben sich wohl wegen der Qualität für Moodle/BBB entschieden. Andere Lehrer sind nicht so technikaffin und deshalb froh, wenn sie nicht schon wieder was anderes lernen müssen.

Interessant ist, dass unser Sohn beim Eintritt in die Schule gar nicht gefragt wurde, sondern direkt ein MS-Konto für ihn eingerichtet wurde. Erst als wir erklärt haben, damit nicht einverstanden zu sein, wurde dieses wieder gelöscht. Rechtlich ein unsauberes Vorgehen. Im von uns angebotenen Gespräch mit der Schulleitung zur Findung einer datenschutzkonformen Lösung für unseren Sohn bekamen wir dann zu hören, dass die Entscheidung für MS365 nicht rückgängig gemacht wird, da sich die Lehrer*innen halt schon damit eingerichtet haben und das Ministerium es ja auch nicht verboten hat. Die Schulleitung setzt ganz klar darauf, dass das KM einen Vertrag mit MS schließt, der alles legitimiert. Unser Sohn bekam zu hören, dass die Nicht-Teilnahme am MS-Online-Unterricht auch mit einer 6 bewertet werden könne, da im Unterricht ja auch Noten vergeben werden. Und wir bekamen die Aufforderung, dass wir uns doch an die nächsten Instanzen wenden sollten, damit sich die rechtliche Lage auch für die Schule klärt. Sie selbst sehen sich dazu kapazitätsmäßig nicht in der Lage. Auf unsere Anfrage beim Datenschutzbeauftragen des zuständigen Regierungspräsidiums erhielten wir die Auskunft, dass er den Schulen gegenüber nur Handlungsempfehlungen aussprechen kann und keine Weisungsbefugnis hat und außerdem den Aussagen übergeordneter Stellen (KM) nicht widersprechen wird. Immerhin bekam unser Sohn die Zusicherung, dass es eine 6 für die Nichtteilnahme am MS-Teams-Unterricht nicht geben dürfe. Danach folgte dann psychologischer Druck seitens der Schule, sie hätten jetzt ein Extra-Konto in der Nextcloud für unseren Sohn eingerichtet und jede*r Lehrer*in würde dort jetzt die Unterrichtsinhalte für ihn in Extra-Arbeit einstellen (was tatsächlich nur ein Lehrer getan hat). Wir sollten doch jetzt unsererseits zusehen, dass wir einen anonymisierten Zugang zu MS herstellen. Das hat unseren Sohn lange Zeit ziemlich beschäftigt und belastet. Glücklicherweise ist es kurz vor Beginn des Online-Unterrichts geglückt, so dass er jetzt weitestgehend anonymisiert am Online-Unterricht teilnehmen kann und von den häufigen Unregelmäßigkeiten von MS Teams belustigt bis genervt ist. Die Stunden, die über Moodle und BBB laufen, sind deutlich entspannter zu bewerkstelligen. „


Und hier noch ein Beispiel, das zeigt, dass nicht nur Schulen es mit dem Schutz von Daten nicht so genau nehmen, sondern auch Kirchen.

Familie aus Nordrhein-Westfalen

Mein Sohn ist Konfirmand und direkt beim ersten Elternabend teilte uns Eltern die Pfarrerin mit, dass die Konfirmanden eine whatsapp Gruppe haben, über die sich sowohl die Konfirmanden austauschen, als auch die Konfirmanden von der Kirchengemeinde Informationen, z.B. zu Terminen, erhalten würden. Zusätzlich soll es eine whatsapp Gruppe für die Eltern geben.

Da ich einer Verwendung von whatsapp widersprochen habe, erhalte ich vom Gemeindebüro seither und bei Bedarf eine SMS mit den entsprechenden Informationen. Mein Sohn ist außen vor und hat bis heute nicht eine SMS o.ä. aus der Konfirmanden Gruppe oder dem Gemeindebüro erhalten.

Eine Verwendung von whatsapp ist in der ev. Kirche verboten und es gibt auf synod.im einen Messenger, der auf dem matrix Protokoll basiert und vom Verein „LUKi e.V. – Linux User im Bereich der Kirchen“ bereitgestellt wird. Mit dieser Information bin ich an das Gemeindebüro herangetreten, mit der Bitte die Kommunikation zwischen Gemeindebüro und Konfirmanden bzw. Eltern entsprechend anzupassen.

Über Monate hinweg gab es vom Gemeindebüro keinerlei Rückmeldung zum Thema, bis plötzlich und als PS. SMS Notiz die Rückmeldung kam, dass synod.im bei den Konfirmanden Gruppen eingesetzt werden soll. Aber erst bei allen nachfolgenden Gruppen. Mein Sohn wird weiterhin außen vor bleiben und alle Informationen gehen dann per SMS an mich.


Bildquelle: OpenClipart-Vectors, https://pixabay.com/vectors/lobbying-blackmail-business-161689/